
FIRMENINTERNA ZWISCHEN DATENSCHUTZ UND STAATSGEWALT
Firmeninterna zwischen Datenschutz und Staatsgewalt - Schutz von Betriebsgeheimnissen in gerichtlichen Verfahren
Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist eine essenzielle Voraussetzung erfolgreicher unternehmerischer Tätigkeit. Doch es ist unvermeidbar, dass dem Staat bestimmte Informationen freiwillig zugänglich gemacht werden, sei es etwa bei der Steuererklärung oder bei Subventionsanträgen. Ebenso unvermeidbar ist beispielsweise der Zugriff von Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungen.
So ist das Risiko ungewollter Einsicht durch Dritte schnell gegeben, und der Schutz der dem Staat bekannt gewordenen Daten gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Konkurrenten, wird besonders wichtig.
Praktische Hilfen am Beispiel Zivilprozess
Der Grundsatz des fairen Verfahrens erfordert, dass alle Beweise auch dem Prozessgegner und anderen Beteiligten zugänglich zu machen sind. Die Verpflichtung zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Zeugenaussagen, Akteneinsichtsrechte Dritter, der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens – all dies birgt Risiken für das Unter nehmen.
Im Vortrag werden schwierige datenschutzrechtliche Fragen beleuchtet, und Sie erfahren,
- wie mit der Darlegungslast umzugehen ist, also der Pflicht, den Prozessstoff vollständig in den entscheidungserheblichen Einzelheiten darzustellen.
- wie Sie das Problem, Behauptungen der Gegenseite substanziiert – also nicht nur pauschal – zu bestreiten, angehen können.
- was zu tun ist bei der Beweisaufnahme, bei der wichtige Geschäftsunterlagen in Augenschein genommen oder durch einen gerichtlichen Sachverständigen begutachtet werden können.
Der Vortrag zeigt anhand der gerichtlichen Praxis Möglichkeiten auf, einen weitgehenden Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu erreichen, ohne die Prozesschancen zu schmälern.
(Quelle: IDACON-Programm 2007)
Link zum IDACON-Vortrag - Teil 1/3, 2/3 und 3/3
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