
DATENSCHUTZ IN DER PERSONALABTEILUNG
Datenschutz in der Personalabteilung - Zentrale Personalverwaltung im Unternehmensverbund
Neben dem typischen Outsourcing wird innerhalb von Unternehmensverbünden/Konzernen zunehmend die Personalverwaltung zentralisiert. Für den Datenschutzbeauftragten stellt sich zunächst die entscheidende Frage, ob es eine datenschutzgerechte Lösung gibt und wie diese auszusehen hat.
Abgrenzung von „Auftragsdatenverarbeitung“ und „Funktionsübertragung“
Datenschutzrechtlich ergeben sich je nach Art der Zentralisierung ganz unterschiedliche Anforderungen. Der Vortrag gibt dem Datenschutzbeauftragten Anleitungen für datenschutzgerechte Lösungen und zeigt entsprechende Vor- und Nachteile auf. Sie erlangen Kenntnis über die Stellung eines Unternehmensverbundes im Rahmen des BDSG und erfahren, welche Vorschriften des BDSG Sie für die Zulässigkeit von Datenweitergaben beachten müssen.
Sie erkennen die Merkmale einer Auftragsdatenverarbeitung, treffen eine sorgfältigen Auswahl des Auftragnehmers nach § 11 Abs. 2 BDSG und können den Rahmen des inhaltlichen Bewertungs- und Ermessensspielraums einschätzen.
So beurteilen Sie die Zulässigkeit der „Übermittlung“ im Rahmen einer Funktionsübertragung sowie die Datenübermittlung im Rahmen der Interessenabwägung.
Sie kennen die Rolle des individuellen Arbeitsvertrags und die Einschränkungen bei den „besonderen Arten“ personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG.
Über die Möglichkeiten und Grenzen der Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis sowie die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen sind Sie bestens im Bilde. Gleichgültig, ob die Personalverwaltung in Ihrem Hause bereits ausgelagert wurde oder noch nicht, dieser Vortrag liefert Ihnen nützliche Informationen.
Damit prüfen Sie, ob alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind bzw. wissen sofort, was Sie beachten müssen, wenn dieser Fall in Ihrem Unternehmen eintreten sollte.
(Quelle: IDACON-Programm 2007)
Link zum IDACON-Vortrag - Teil 1/3, 2/3 und 3/3
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