WHISTLEBLOWING HOTLINES

Whistleblowing-Hotlines: Ist das „Verpfeifen“ von Mitarbeitern in Deutschland juristisch zulässig?

Das Aufdecken von Korruption, Betrug und Missständen in Unternehmen ist derzeit in aller Munde. Oft hätte die Unternehmensleitung wohl frühzeitig reagieren und Schäden abwenden können, wenn sie davon Kenntnis gehabt hätte. Die „Whistleblowing-Hotline“ ist eine Form der Risikokommunikation und kann illegale, unethische Praktiken oder Korruption innerhalb eines Unternehmens aufdecken. Sie gibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit, Missstände im Arbeitsumfeld anzeigen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Repressalien fürchten zu müssen.

Verstößt diese Hotline gegen das deutsche Datenschutzrecht?

US-amerikanische Konzerne sind seit der Einführung des SOX im Rahmen ihres Risikomanagements gesetzlich gezwungen, solche Hotlines einzuführen. Als Tochtergesellschaften amerikanischer Unternehmen planen auch immer mehr deutsche Unternehmen eher unfreiwillig die Umsetzung einer Whistleblowing-Hotline. Die Rechtslage in Deutschland erlaubt diese Einführung nicht ohne Weiteres, denn dazu müssen die Daten des Anzeigenden und des vermeintlichen Täters verarbeitet werden.

Europäische Lösung in Sicht

Deutsches Datenschutzrecht bietet bislang kaum befriedigende Lösungen, doch aus Brüssel naht Hilfe. Erfahren Sie, welche praktischen Lösungsansätze bestehen, damit Sie Ihre Hotline rechtskonform einführen und wann Sie als Datenschutz beauftragter oder Betriebsrat der Einführung in Ihrem Unter nehmen zustimmen können.

(Quelle: IDACON-Programm 2007)

 

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