
DR. PHILIPP KRAMER - REFERENTENPROFIL
Dr. Philipp Kramer ist Gesellschafter-Geschäftsführer des Beratungsbüros Gliss & Kramer KG, Hamburg, und zugleich beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zugelassener Rechtsanwalt.
Er ist externer Datenschutzbeauftragter für diverse Unter nehmen. Als sachverständige Prüfstelle Recht für das Datenschutz-Gütesiegel ist Dr. Philipp Kramer beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein akkreditiert und erster Vorsitzender der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V.
Herr Dr. Kramer veröffentlicht regelmäßig zu Themen des IT-Rechts und hält Vorträge über Datenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, IT-Sicherheit und Wettbewerbsrecht.
Er promovierte mit Auszeichnung zum Thema der Bilanzierungswahlrechte im Konzern nach deutschem und US-amerikanischem Recht.
(Quelle: IDACON-Programm 2007)
Link zum IDACON-Vortrag - Teil 1/4, 2/4, 3/4 und 4/4
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